KOSTEN
1. Wir vermitteln erfahrene Betreuungskräfte aus Polen und der Ukraine, die wir in persönlichen Interviews passend für Sie auswählen.
Unsere Betreuungskräfte können über unser polnisches Schwesterunternehmen
DOPAS - passend Sp. z o.o. angestellt und nach Deutschland entsendet
werden – somit sind sie vollständig sozialversichert.
Zudem besteht eine Haftpflichtversicherung. Je nach Präferenz können sie auch vom
Betreuungshaushalt direkt angestellt oder als selbständige Betreuungskraft gegen Honorar
engagiert werden.
Die individuelle Pflegebedürftigkeit der zu betreuenden Person, die der Auftraggeber im Bedarfsanalysebogen ausführlich beschreibt, sowie die Qualifikation der Betreuungskraft und deren Deutschkenntnisse bestimmen die monatlichen Kosten.
Diese monatlichen Kosten setzen sich folgendermaßen zusammen:
- Das Honorar der Betreuerin.
Im Durchschnitt beträgt das monatliche Honorar bezogen auf 30 Tage/Monat
Bei einer betreuungsbedürftigen Person ab 2.400 € inklusive aller Abgaben und Steuern (ab ca. 78 € Tagessatz);
Bei zwei betreuungsbedürftigen Personen ab 2.550 € inklusive aller Abgaben und Steuern (ab ca. 85 € Tagessatz)
In einem individuellen Angebot erfahren Sie die genaue Höhe des Honorars. Das Honorar wird taggenau abgerechnet.
- Die laufende monatliche Betreuungspauschale für die kontinuierliche organisatorische Betreuung durch DOPAS in Höhe von
250 € zuzüglich MwSt.
Die monatliche Honorarzahlung ist nach Erhalt der Rechnung fällig.
- Einmaliges Vermittlungs- und Bearbeitungshonorar:
Für die Vermittlung der Betreuungskraft berechnet DOPAS ein einmaliges Honorar in Höhe von 250 € zuzüglich MwSt.
Im Rahmen der Vermittlung entstehenden dem Auftragnehmer An- und Abreisekosten (bei jedem Wechsel ca. alle 2 Monate).
Diese werden von den Seniorenbetreuerinnen in Höhe von ca. 300 € in Rechnung gestellt.
Ab Januar 2025 gelten in der Pflegeversicherung folgende aktualisierte Leistungen:
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen:
- Pflegegrad 2: 347,94 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: 598,79 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: 799,43 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: 989,62 Euro monatlich
Diese Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % erhöht.
Verhinderungspflege:
- Bis 30. Juni 2025: Jährlicher Anspruch von bis zu 1.685 Euro für maximal 42 Tage. Ab 1. Juli 2025: Einführung eines gemeinsamen Jahresbudgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro, das flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann. Die maximale Anspruchsdauer für die Verhinderungspflege erhöht sich auf 56 Tage pro Jahr, und die bisher erforderliche Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt.
Steuerliche Abzugsfähigkeit:
Die Möglichkeit, Betreuungshilfe- und Pflegekosten bis zu einer Höhe von 4.000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 20 % steuerlich geltend zu machen, bleibt weiterhin bestehen.
Bitte beachten Sie, dass die finanzielle Lage der Pflegeversicherung angespannt ist und weitere Reformen diskutiert werden. Es ist daher ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren.
Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegeberater.