KOSTEN
1. Vermittlung von selbstständigen, im Wechsel arbeitenden, Seniorenbetreuerinnen für die 24-Stunden-Betreuung.
Die individuelle Pflegebedürftigkeit der zu betreuenden Person, die der Auftraggeber im Bedarfsanalysebogen ausführlich beschreibt, sowie die Qualifikation der Betreuungskraft und deren Deutschkenntnisse bestimmen die monatlichen Kosten.
Diese monatlichen Kosten setzen sich folgendermaßen zusammen:
- Das Honorar der Betreuerin.
Im Durchschnitt beträgt das monatliche Honorar bezogen auf 30 Tage/Monat
Bei einer betreuungsbedürftigen Person ab 2.300 € inklusive aller Abgaben und Steuern (ab ca. 78 € Tagessatz);
Bei zwei betreuungsbedürftigen Personen ab 2.500 € inklusive aller Abgaben und Steuern (ab ca. 85 € Tagessatz)
In einem individuellen Angebot erfahren Sie die genaue Höhe des Honorars. Das Honorar wird taggenau abgerechnet.
- Die laufende monatliche Betreuungspauschale für die kontinuierliche organisatorische Betreuung durch DOPAS in Höhe von
260 € zuzüglich MwSt.
Die monatliche Honorarzahlung ist nach Erhalt der Rechnung fällig.
- Einmaliges Vermittlungs- und Bearbeitungshonorar:
Für die Vermittlung der Betreuungskraft berechnet DOPAS ein einmaliges Honorar in Höhe von 250 € zuzüglich MwSt.
Im Rahmen der Vermittlung entstehenden dem Auftragnehmer An- und Abreisekosten (bei jedem Wechsel ca. alle 2 Monate).
Diese werden von den Seniorenbetreuerinnen in Höhe von ca. 250 € in Rechnung gestellt.
ZUSCHÜSSE ZUR FINANZIERUNG DER 24-STUNDEN-BETREUUNG AB JANUAR 2024
Bei der Einstufung in einen Pflegegrad kann das Pflegegeld für die sogenannten
„selbst beschaffene Pflegehilfen“ in Anspruch genommen werden.
Diese Leistung beträgt ab dem 01/2024 monatlich:
332 Euro bei dem Pflegegrad 2
573 Euro bei dem Pflegegrad 3
765 Euro bei dem Pflegegrad 4
947 Euro bei dem Pflegegrad 5
Zusätzlich zur oben genannten Geldleistungen der Pflegegrade kann das Verhinderungspflegegeld (derzeit 1.612 € jährlich) bei der Pflegekasse beantragt werden.
Außerdem können die Betreuungshilfe-und Pflegekosten bis zur einer Höhe von 4.000 € als haushaltsnahe Dienstleistungen bis 20% steuerlich geltend gemacht werden.
Die Angehörigen, die die Kosten der Betreuung und Pflege von Familienmitgliedern tragen, können diese als außergewöhnliche Belastung in Form einer Steuerverkürzung geltend machen.