24h-Pflege für Zuhause in Münster und Umgebung
Vermittlung und Betreuung polnischer Pflegekräfte 

Voraussetzungen und organisatorische Rahmenbedingungen

Unterbringung der Pflegekraft

  • Bereitstellung eines eigenen, abschließbaren Zimmers mit Bett und Fenster
  • Mitnutzung von Bad und Küche
  • Kostenfreie Unterkunft und Verpflegung
  • Zugang zu Internet und Telefon

Arbeitsbedingungen

  • Regelung der Freizeitzeiten für die Pflegekraft
  • Gewünschtes Geschlecht der Pflegekraft: männlich oder weiblich
  • Besondere Präferenzen, z. B. Nichtraucher

Herkunft und Sprachkenntnisse

  • Bevorzugte Muttersprache bzw. Herkunftsland: Deutschland, Polen, Bulgarien, Ungarn, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Litauen
  • Erforderliches Sprachniveau in Deutsch: Grundkenntnisse, mittlere Kenntnisse, gute Kenntnisse oder muttersprachliches Niveau

Weitere Anforderungen

  • Ist ein Führerschein notwendig?


Nicht enthaltene Leistungen
Welche Aufgaben gehören nicht zum Tätigkeitsbereich?
Es gibt bestimmte Tätigkeiten, die grundsätzlich nicht von Betreuungskräften übernommen werden. Dazu zählen unter anderem:





Medizinische Behandlungspflege zählt nicht zu ihren regulären Aufgaben. Ob eine bestimmte Tätigkeit in diesen Bereich fällt, ist abhängig von der jeweiligen Leistung und muss im Einzelfall geprüft werden.

Nach Absprache können Betreuungskräfte einfache Tätigkeiten wie das Gießen von Blumen übernehmen. Umfangreiche oder körperlich anstrengende Arbeiten wie Unkraut jäten, Rasen mähen oder Hecken schneiden gehören jedoch nicht zu ihrem Aufgabenbereich.

Ein großer Vorteil der häuslichen Pflege ist die ständige Nähe der Betreuungskraft. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie ununterbrochen im Einsatz sein darf. Geregelte Pausen sowie freie Tage sind wesentliche Voraussetzungen für eine nachhaltige und hochwertige Betreuung.

Betreuungskräfte sorgen in der Regel für Ordnung und Sauberkeit im Alltag. Aufwendige Grundreinigungen zählen jedoch nicht zu ihrem Aufgabenbereich. Dazu gehören beispielsweise Entrümpelungen, das Waschen von Vorhängen oder Gardinen, das Ausräumen von Schränken sowie andere intensive Reinigungsarbeiten.



Arbeiten die Betreuerinnen wirklich 24 Stunden?

Nein, das tun sie nicht. Auch die Betreuungskräfte können und dürfen nicht 24 Stunden arbeiten. Das widerspräche dem Arbeitszeitgesetz. Die Bezeichnungen „24h-Betreuung“, „24 Stunden Betreuung“, „24h Pflege“ oder „24 Stunden Pflege“ sind üblich gewordene Bezeichnungen, die sich etabliert haben. Wir weisen darauf hin, dass mit unserem Angebot nicht gemeint ist, dass die Betreuungskräfte ununterbrochen arbeiten bzw. eine 24 Stunden Bereitschaft geleistet wird. Pausenzeiten sind schon von Gesetzes wegen einzuhalten.



Um Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass den Betreuungskräften ausreichende tägliche zusammenhängende Ruhezeiten, sowie freie Tage gewährleistet werden müssen. Als Bezeichnung für ihre Dienstleistung sprechen wir daher passender Weise eher von Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG). Unserer Erfahrung nach ist diese Bezeichnung wesentlich zutreffender für das Betreuungsverhältnis, das an familiäre Strukturen angelehnt ist.

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