24h-Pflege für Zuhause 
Vermittlung von polnischen Pflegekräften 

KOSTEN

Die individuelle Pflegebedürftigkeit der zu betreuenden Person, die der Auftraggeber im Bedarfsanalysebogen ausführlich beschreibt, sowie die Qualifikation der Betreuungskraft und deren Deutschkenntnisse bestimmen die monatlichen Kosten.


Diese monatlichen Kosten setzen sich folgendermaßen zusammen:
- Das Honorar der Betreuerin.
Im Durchschnitt beträgt das monatliche Honorar bezogen auf 30 Tage/Monat
Bei einer betreuungsbedürftigen Person ab ca. 2.950 € inklusive aller Abgaben und Steuern (ab ca. 98 € Tagessatz);
Bei zwei betreuungsbedürftigen Personen ab ca. 3.200 € inklusive aller Abgaben und Steuern (ab ca. 106 € Tagessatz)
In einem individuellen Angebot erfahren Sie die genaue Höhe des Honorars. Das Honorar wird taggenau abgerechnet.
- Die laufende monatliche Betreuungspauschale für die kontinuierliche organisatorische Betreuung durch DOPAS in Höhe von
250 € zuzüglich MwSt.


Im Rahmen der Vermittlung entstehenden dem Auftragnehmer  An- und Abreisekosten (bei jedem Wechsel ca. alle 2 Monate).
Diese werden von den Seniorenbetreuerinnen  in Höhe von ca. 200 € in Rechnung gestellt.

 

Ab Januar 2026 gelten in der Pflegeversicherung folgende aktualisierte Leistungen:
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen:

  • Pflegegrad 2: 347,00 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 599,00 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 800,00 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 990,00 Euro monatlich


Einmalige und nicht gradabhängige Zuschüsse
• Entlastungsbetrag: 131,00 € pro Monat für alle Pflegegrade.
• Wohnraumanpassung: bis zu 4.180,00 € für Maßnahmen, die die
Selbstständigkeit fördern (z.B. barrierefreie Dusche, Treppenlift).
• Pflegehilfsmittel: bis zu 42,00 € pro Monat für verbrauchsfähige
Hilfsmittel wie Handschuhe und Desinfektionsmittel.
• Hausnotruf: bis zu 30,35 € monatlich.
Weitere Leistungen
• Kurzzeitpflege: bis zu 1.854,00 € pro Jahr für eine vorübergehende
stationäre Unterbringung.
• Verhinderungspflege: bis zu 1.685,00 € pro Jahr,
wenn die Hauptpflegeperson ausfällt.


    Steuerliche Abzugsfähigkeit:
    Die Möglichkeit, Betreuungshilfe- und Pflegekosten bis zu einer Höhe von 4.000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 20 % steuerlich geltend zu machen, bleibt weiterhin bestehen.
    Bitte beachten Sie, dass die finanzielle Lage der Pflegeversicherung angespannt ist und weitere Reformen diskutiert werden. Es ist daher ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren.

    Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegeberater.